Warenlieferungen, Reparaturen und weitere Leistungen einschließlich Beratung, Schulung und Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten für Verträge mit Vollkaufleuten auch für künftige Geschäfte, auch wenn sie nicht erneut und ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftbedingungen abweichende Bedingun-gen des Kunden erkennen wir nur dann an, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos durchführen.
Durch Öffnen von versiegelten Disketten- oder CD-Packungen erklärt sich der Kunde an die Software-Lizenz-Bestimmungen der jeweiligen Hersteller- firmen gebunden.
Der Kunde erhält von der jeweiligen Herstellerfirmen das Recht, die jeweils erworbene Softwarelizenz für eigene Zwecke zur Anwendung zu bringen. Der Kunde ist nicht befugt, die Software-Lizenz an Wiederverkäufer (z.B. EDV-Händler) zu veräußern.
Die Software ist Eigentum der jeweiligen Herstellerfirmen und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechts-vorschriften gegen Kopien geschützt. Eine Software-Lizenz mit derselben Seriennummer ist an einen Arbeitsplatz gebunden und darf grundsätzlich nicht von zwei Benutzern an zwei verschiedenen Orten zur gleichen Zeit genutzt werden. Der Kunde darf jedoch beliebig viele Sicherungskopien zum Zwecke von Backups und zum Schutz seiner Investition anfertigen. Weder die Handbücher des Produktes noch anderes schriftliches Begleitmaterial zur Software darf ohne Genehmigung der jeweiligen Firmen kopiert werden.
Alle Preisangaben sind freibleibend, unverbindlich, in Euro und zuzüglich jeweils gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ab Lager Münster / Westfalen. Es gelten die jeweils aktuellen ATES Preislisten. Soweit Versand bzw. Lieferung vereinbart wird, erfolgt dies auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ein Vertrag kommt mit einer schriftlichen Bestellung zustande. Die ATES ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten oder Abstand zu nehmen, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen ATES hergeleitet werden können. Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
Soweit der Käufer zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages verpflichtet ist, ist ATES berechtigt, 20% des vereinbarten Nettopreises als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Dem Käufer bleibt unbenommen, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der ATES vorbehalten. Sofern ATES im Einzelfall Auftragsstornierungen akzeptiert, werden Stornokosten in Höhe von EUR 10% des Nettopreises, mindestens aber EUR 25,00 in Rechnung gestellt.
Zahlungen sind sofort rein netto, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben fällig und erfolgen in der Regel per Nachnahme bei Lieferung. Bei Abschluß eines Wartungsvertrages werden die jährlichen Pauschalen widerruflich über eine bankübliche Einzugsermächtigung abgewickelt. Bei Rechnungsstellung sind Zahlungen ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht ATES ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zu Geltend- machung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurück-behaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ATES.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist ATES berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
ATES gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit gebotener Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist Fehler der Software unter allen Anwendungs-bedingungen auszuschließen. ATES gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation oder im Handbuch alleine stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. ATES übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
ATES garantiert:(a) für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, daß die Software im wesentlichen gemäß dem begleitenden Produkthandbuch arbeitet, und(b) für einen Zeitraum von einem Jahr ab Empfangsdatum, daß eine die Software begleitende, von ATES gelieferte Hardware bei normaler Benutzung und Wartung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Sie Garantie ist bezüglich der Software auf 90 Tage und bezüglich der Hardware auf ein Jahr beschränkt.
Soweit Mängelrügen berechtigt sind, ist ATES nach eigener Wahl zur Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Im Falle der Nachbesserung übernimmt ATES die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatz-stück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist ATES berechtigt alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
Die gesamte Haftung der ATES und ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von ATES entweder(a) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder(b) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software oder der Hardware, die der Gewährleistung von ATES nicht genügt und zusammen mit einer Kopie der Quittung des Kunden an ATES zurückgegeben wird.
Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn der Ausfall der Software oder der Hardware auf einen Unfall, auf Mißbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt ATES nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tage eine Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. ATES schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien und der begleitenden Hardware aus. Weder die ATES noch die Lieferanten der ATES sind für irgendwelche Schäden (uneinge- schränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen und privaten Informa- tionen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung von Produkten der jeweiligen Herstellerfirmen oder der Unfähigkeit, ein solches Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn ATES von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von ATES auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat. Dieses Ausschluß gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der ATES verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unab- dingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster/Westfalen. ATES ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- bestimmung unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regellücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weites-gehend entsprechen. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäfts-bestimmungen im übrigen bleibt hiervon unberührt.